Steuer und Wirtschaft - StuW Zeitschrift für die gesamten Steuerwissenschaften

Steuer und Wirtschaft - StuW

Mit Beiträgen zu Grundsatzfragen des Steuerrechts und der Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre sowie zu schwierigen Spezialfragen der einzelnen Steuerarten. Enthält kritische Rechtsprechungsaufsätze, die in der Fachwelt große Beachtung finden.

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Aktionsmodul Steuern plus Wirtschaft

  • Beiträge zu Grundsatzfragen des Steuerrechts und der Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre
  • Kritische Rechtsprechungsaufsätze, Buchrezensionen sowie Gesetzgebungs- und Tagungsberichte
  • Inklusive Online-Modul StuW online plus
  • Zeitschriften-App (Otto Schmidt Zeitschriften-App)
  • Double blind Review Verfahren bei Aufsätzen der Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre

ISSN 0341-2954

Jahresbezugspreis 2024: 498 € (inkl. MwSt.)
Versandkosten (jährlich): Inland: 21,80 € (inkl. MwSt.), Ausland: 27,10 €

1 Ausgabe + 3 Monate Testzugang zum Online-Modul StuW online plus und zur Zeitschriften-App kostenlos. Probe-Abonnements können während der jeweiligen Probephase jederzeit gekündigt werden, spätestens unmittelbar nach Erhalt des letzten Hefts, ansonsten wird das Abonnement zum regulären Bezug notiert. Die Vertragslaufzeit für ein Zeitschriften-Abonnement beträgt zwölf Monate. Zeitschriften-Abonnements können jeweils bis vier Wochen vor Ende des Kalenderjahres gekündigt werden. Zur Kündigung genügt eine E-Mail an kundenservice@otto-schmidt.de.
Beschreibung

Steuer und Wirtschaft veröffentlicht Beiträge sowohl zu Grundsatzfragen des Steuerrechts und der Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre als auch zu schwierigen Spezialfragen der einzelnen Steuerarten. Die Aspekte des Verfassungsrechts werden regelmäßig mit berücksichtigt. Steuer und Wirtschaft bietet auch rechtshistorischen und rechtssoziologischen Arbeiten Raum. Die Zeitschrift enthält kritische Rechtsprechungsaufsätze, die in der Fachwelt große Beachtung finden, Buchrezensionen sowie Gesetzgebungs- und Tagungsberichte. In den Rubriken "Europäisches Steuerrecht / ausländisches Steuerrecht" und „Aus der internationalen Diskussion“ wird über die Entwicklung des Steuerrechts und von Schrifttumsbeiträgen in den wichtigsten Staaten berichtet. Wissenschaft und Praxis haben die StuW als kritisches Informationsorgan von hohem Rang schätzen gelernt.

Qualitätsmerkmal – Double blind Review Verfahren für Aufsätze zur Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre, optional auch für juristische Beiträge
Steuer und Wirtschaft ist die einzige deutschsprachige Zeitschrift, die im VHB-Jourqual-3-Teilranking „Betriebswirtschaftliche Steuerlehre“ die Note B erreicht. In Zusammenarbeit mit einem großen Kreis anerkannter Universitätsprofessorinnen/-en der Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre führt Steuer und Wirtschaft bei einem Fachaufsatz aus diesem Bereich neben der redaktionellen Eignungsprüfung eine Begutachtung durch einen oder zwei Expertinnen oder Experten in einem anonymisierten Verfahren durch. Kriterien der Bewertung sind die Relevanz der Problemstellung, die Aktualität des Themas, das theoretische Fundament, die methodische Stringenz, der Praxisbezug, der Aufbau der Untersuchung sowie die Qualität der Darstellung. Einsendungen bitte an johanna.hey@uni-koeln.de.

Leseprobe: 100 Jahre Steuer und Wirtschaft

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Beziehern der StuW steht im Rahmen ihres (Probe-)Abonnements das Online-Modul "StuW online plus", mit folgenden Inhalten, zur Verfügung.

  • Steuer und Wirtschaft inklusive Archiv seit 2000
  • Fachinstitut der Steuerberater Köln (Hrsg.), Steuerberater-Jahrbuch, Buchreihe
    • Jahrgang 2014/2015
    • Jahrgang 2015/2016
    • Jahrgang 2016/2017
    • Jahrgang 2017/2018
    • Jahrgang 2018/2019
    • Jahrgang 2019/2020
  • Veröffentlichungen der Deutschen Steuerjuristischen Gesellschaft e.V. - DStJG, Buchreihe
    • Mellinghoff (Hrsg.), Steuerstrafrecht an der Schnittstelle zum Steuerrecht, Bd. 38
    • Sieker (Hrsg.), Steuerrecht und Wirtschaftspolitik, Bd. 39
    • Drüen (Hrsg.), Besteuerung von Arbeitnehmern, Bd. 40
    • Lang (Hrsg.), Europäisches Steuerrecht, Bd. 41
    • Hey (Hrsg.), Digitalisierung im Steuerrecht, Bd. 42
    • Hennrichs (Hrsg.), Umstrukturierung und Steuerrecht, Bd. 43
    • Drüen (Hrsg.), Immobilien im Steuerrecht, Bd. 44
    • Kirchhof (Hrsg.), Streitvermeidung und Streitbeilegung im Steuerrecht, Bd. 45 
  • Tipke, Die Steuerrechtsordnung (Gesamtausgabe in 3 Bänden)
  • Zugriff auf amtliche Steuerformulare, amtliche Handbücher des BMF und Arbeitshilfen 
  • Gesetze, Entscheidungen und Verwaltungserlasse im Volltext

Nach Abschluss Ihrer Probeabo-Bestellung erhalten Sie neben der Bestellbestätigung eine weitere E-Mail mit Ihren persönlichen Zugangsdaten zu Ihrem Beratermodul in Otto Schmidt online und einen Freischaltcode, mit dem Sie bei Bedarf zwei weitere Nutzer für das Beratermodul freischalten können.

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Ihre Otto Schmidt Zeitschriften-App
Lesen Sie Ihre Zeitschrift via App mobil auf Ihrem Smartphone oder Tablet. Laden Sie die App „Otto Schmidt Zeitschriften“ im App-Store oder bei Google play. Anmeldung mit Ihrer E-Mail-Adresse und Ihrem Passwort aus der Datenbank Otto Schmidt online. Eine ausführliche Erläuterung zu allen Funktionen der App erhalten Sie hier im Erklärvideo!

Erscheinungsweise:
4 x jährlich (15.2./15.5./15.8./15.11.)

Aktuelles Heft

Heft 2/2024

Laudatio

Kiesewetter, Dirk / Niemann, Rainer, Franz W. Wagner zum 80. Geburtstag, StuW 2024, 93-97

Debatte

Steuern im Standortwettbewerb

Eichfelder, Sebastian, Wie relevant sind Steuern im Standortwettbewerb? Warum der Fokus auf den Steuerwettbewerb zu kurz greift, StuW 2024, 98-101

Hardeck, Inga / Heckemeyer, Jost H., Replik zu Eichfelder, StuW 2024, 102, StuW 2024, 101-103

Abhandlungen

Boie-Wegener, Matti / Koch, Reinald / Oestreicher, Andreas / Schön, Lena, Die fiskalische Wirkung von Steuersatzsenkungen, Abschreibungsvergünstigungen und Investitionsprämien in Krisenzeiten, StuW 2024, 104-123

Wir zeigen, wie sich die fiskalischen Wirkungen einer Steuersatzsenkung, Abschreibungsvergünstigung und Investitionsprämie über einen Zeitraum, der durch eine Ergebniskrise geprägt ist, voneinander unterscheiden. Deutlich wird, dass eine Körperschaftsteuersenkung um fünf Prozentpunkte die finanziellen Entlastungswirkungen der Einführung einer degressiven Abschreibung oder der im Barwert zur Abschreibungsvergünstigung äquivalenten Investitionsprämie um ein Mehrfaches übersteigt. Im Vergleich zur Entlastungswirkung, die die Einführung einer Abschreibungsvergünstigung mit sich bringt, treten die Entlastungswirkungen einer Investitionsprämie schneller ein und wirken sich auch auf Verlustunternehmen aus, während die Wirkungen einer Steuersatzsenkung und Abschreibungsvergünstigung von den Regelungen der interperiodischen Verlustverrechnung abhängig sind. Die Abstände zwischen der Steuersatzsenkung, Abschreibungsvergünstigung und Investitionsprämie verkürzen sich, wenn die Investitionswirkungen berücksichtigt werden, die mit diesen Entlastungsmaßnahmen verbunden sind. Dabei hängt die Investitionswirkung einer Investitionsprämie von ihrer Ausgestaltung ab. Wird sie durch eine Kürzung der Anschaffungs- oder Herstellungskosten finanziert, sind die Investitionswirkungen einer im Barwert äquivalenten Investitionsprämie mit denen der degressiven Abschreibung weitgehend deckungsgleich, wenngleich letztere auch bei Verlustunternehmen Wirkung entfaltet. Wird die Investitionsprämie in Form eines Nettozuschusses geleistet, hat die Investitionsprämie eine über den Begünstigungszeitraum nachhaltigere Wirkung.

Hechtner, Frank / Katzlmayr, Patrick, Was hat der Tankrabatt gebracht?, StuW 2024, 124-142

Mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine kam es zu Verwerfungen an den Energiemärkten, so dass hierdurch u.a. starke Preisanstiege bei den Kraftstoffen Benzin und Diesel zu beobachten waren. Der Gesetzgeber reagierte hierauf mit der Verabschiedung des Energiesteuersenkungsgesetzes vom 24.5.2022. Dieses bewirkte eine temporäre Absenkung der Energiesteuer auf Kraftstoffe für den Zeitraum 1.6.2022 bis 31.8.2022. Eine solche temporäre Senkung der Energiesteuerbelastung hätte theoretisch eine Preisreduktion pro Liter Kraftstoff für Benzin von 35,16 Cent und für Diesel von 16,71 Cent bei den Konsumenten bewirken müssen, wenn eine volle Überwälzung des Tankrabatts, wie vom Gesetzgeber angenommen, eingetreten wäre. Unter Anwendung der Synthetic Control Method bestimmen wir die Inzidenz des Tankrabatts. Hierzu werden die Kraftstoffpreise des Weekly Oil Bulletins für unterschiedliche europäische Länder verwendet, um hieraus ein synthetisches Deutschland abzuleiten, welches in der zeitlichen Struktur der Kraftstoffpreisverläufe in Deutschland entspricht. Anhand des Vergleichs von synthetischem und realem Deutschland kann dann die Inzidenz des Tankrabatts für die unterschiedlichen Kraftstoffe Benzin und Diesel ermittelt werden. Es zeigt sich, dass der Tankrabatt in Deutschland überwiegend nicht vollständig an die Konsumenten weitergegeben wurde. Lediglich zu Beginn der Intervention kann für den Kraftstoff Benzin eine volle Überwälzung des Tankrabatts für eine Zeitspanne von drei Wochen abgeleitet werden. Die Ergebnisse zeigen weiterhin, dass der Tankrabatt für beide Kraftstoffe deutlich vor Ende der Maßnahme bereits langsam ausgeschlichen wurde. Für Diesel lässt sich z.B. innerhalb der letzten drei Wochen vor Auslaufen des Tankrabatts ein solcher nicht mehr feststellen. Im Mittelwert beträgt die Weitergabe des Tankrabatts für den dreimonatigen Zeitraum bei Benzin 85,0 % und bei Diesel 48,5 %. Unterschiedliche Heterogenitätsanalysen belegen, dass der Tankrabatt und strategische Preissetzungen sich wohl nicht gegenseitig beeinflusst haben. Nach einer groben Schätzung belaufen sich die fiskalischen Effizienzverluste aus einer nicht vollständigen Weiterleitung des Tankrabatts an die Konsumenten auf ca. 1,5 Mrd. € der eingesetzten Steuermittel.

Siegel, Felix / Schanz, Deborah, Was treibt Steuerkomplexität in Deutschland?, StuW 2024, 143-157

Welche gesetzlichen, aber auch darüberhinausgehenden Entwicklungen haben in den vergangenen Jahren die Steuerkomplexität aus Sicht multinational operierender Unternehmen in Deutschland getrieben? Zur Beantwortung dieser Frage vergleicht der vorliegende Beitrag die Entwicklung der wahrgenommenen Komplexität steuerlicher Regelungen und Rahmenbedingungen von 2016 bis 2022, basierend auf den Daten des Global MNC Tax Complexity Survey, mit während dieser Zeit faktisch geschehenen Änderungen. Die faktischen Änderungen umfassen etwa neu verabschiedete Gesetze, Richtlinien oder internationale Leitlinien sowie quantitative Daten zur Ausstattung bzw. Arbeitsweise der Finanzverwaltung. Es werden zwei große Trends sichtbar: Erstens zeigt sich, dass die Komplexität der Steuergesetze zwar generell gestiegen ist, aber neue Gesetze im Einzelnen nicht notwendigerweise die Komplexität erhöhen, sondern sogar reduzieren können. Neben einem konstanten Absinken der Komplexität von Verrechnungspreisregeln, vermutlich durch ein Angleichen dieser an internationale Leitlinien, lässt sich insbesondere bei steuerlichen Regelungen zu Umstrukturierungsvorgängen ein starker Komplexitätsrückgang beobachten, der mit dem Körperschaftsteuermodernisierungsgesetz in Zusammenhang steht. Zweitens zeigt sich, dass steuerliche Rahmenbedingungen in Deutschland im weltweiten Vergleich komplexer werden. Getrieben wird dieser Anstieg vor allem vom Fehlen spezialisierter Mitarbeiter zur Bearbeitung von Einsprüchen in der Finanzverwaltung sowie einem Rückgang der von der Finanzverwaltung gegebenen Auskünfte.

Maciejewski, Tim, Verdeckte Zuwendungen bei Vereinen und Stiftungen, StuW 2024, 158-174

Bei der Besteuerung von Kapitalgesellschaften muss häufig zwischen einer Leistungsbeziehung mit einem Gesellschafter und gesellschaftsrechtlich veranlassten verdeckten Gewinnausschüttungen oder verdeckten Einlagen abgegrenzt werden: Erträge und Aufwendungen aus einer Leistungsbeziehung sind bei der Ermittlung des Einkommens zu berücksichtigen. Verdeckte Gewinnausschüttungen oder verdeckte Einlagen dürfen hingegen das Einkommen der Körperschaft nicht verändern. Der Beitrag zeigt, dass bei Vereinen und Stiftungen im Ausgangspunkt nichts anderes gelten kann. Denn die Abgrenzung zwischen einer steuerlichen anzuerkennenden Leistungsbeziehung und verdeckten Zuwendungen beruht auf zwei zentralen Prinzipien des Körperschaftsteuerrechts: Dem Trennungsprinzip und dem Fremdvergleich als bereichsspezifischer Konkretisierung des Veranlassungsgrundsatzes. Sodann werden die Folgefragen untersucht, die sich für verdeckte Zuwendungen bei Vereinen und Stiftungen ergeben. Beide Körperschaften unterscheiden sich (jedenfalls nach der herrschenden Meinung) von Kapitalgesellschaften dadurch, dass sie auch über eine außersteuerliche Sphäre verfügen. Die Abgrenzung zwischen Leistungsbeziehung und verdeckter Zuwendung ist Teil der Grenzziehung zwischen steuerlicher und außersteuerlicher Sphäre. Bei Vereinen muss insbesondere zu steuerfreien Mitgliedsbeiträgen abgegrenzt werden. Bei Stiftungen, die sich gerade durch das Fehlen von Mitgliedern auszeichnen, stellen sich die Abgrenzungsfragen unter leicht veränderten dogmatischen Vorzeichen und mit teilweise anderen normativen Anknüpfungen. Schließlich geht der Beitrag auf Besonderheiten bei gemeinnützigen Vereinen und Stiftungen ein. Bei diesen sind verdeckte Gewinnausschüttungen und verdeckte Einlagen nicht nur von steuerwirksamen Erträgen und Aufwendungen, sondern auch von abzugsfähigen Zuwendungen abzugrenzen. Der Beitrag arbeitet die aktuellen Rechtsprechungslinien des Bundesfinanzhofs heraus und zeigt Gestaltungsspielraum de lege lata und de lege ferenda auf.

Herdt, Ann-Christin, Verhältnis spezialgesetzlicher Missbrauchsverhinderungsvorschriften zur Generalklausel des § 42 AO, StuW 2024, 175-185

Angesichts der nun 15-jährigen Erfahrung mit dem geänderten § 42 AO und eines umfassenden BFH-Urteils zum Verhältnis von § 42 AO zu spezialgesetzlichen Missbrauchsverhinderungsvorschriften erscheint ein umfassendes Resümee des aktuellen Meinungsstandes bzgl. dieser Thematik erforderlich. Dem widmet sich der folgende Beitrag bzgl. positiver und negativer Spezialität anhand einer Kategorisierung spezialgesetzlicher Missbrauchsverhinderungsvorschriften in echte und unechte Spezialnormen. Zudem werden drei Sonderkonstellationen beleuchtet.

Rezensionen

Hey, Johanna, Der Hüttemann/Schön – ein großes Werk zum Unternehmenssteuerrecht aus der Bonner Schule, StuW 2024, 186-192

Aus der internationalen Diskussion

Ausgewählt am Max-Planck-Institut für Steuerrecht und Öffentliche Finanzen

Wulferding, Aenne, “No More Tax-Free Lunch for Billionaires: Closing the Borrowing Loophole“, StuW 2024, 193-194

Autoren

Gegründet 1922 von H. Reinach (Hrsg. bis 1934). Hrsg. seit 1934 C. Boettcher, bis 1936 mit W. Ehrhard, ab 1958 mit D. Leibrecht (1963 bis 1970 Alleinhrsg.). Hrsg. von 1971 bis 1973 K. H. Friauf, K.-H. Hansmeyer, G. Mann, G. Rose, G. Schmölders, K. Tipke. Hrsg. von 1974 bis 1988 K. Tipke. Hrsg. von 1989 bis 2014 J. Lang.
Geschäftsführende Herausgeber: Prof. Dr. Johanna Hey (seit 2015) und Prof. Dr. Christoph Spengel (seit 2019) in Verbindung mit Prof. Dr. Tina Ehrke-Rabel, Prof. Dr. Joachim Englisch, Prof. Dr. Dr. h.c. Clemens Fuest, Prof. Dr. Joachim Hennrichs, Prof. Dr. Hanno Kube, Prof. Dr. Ralf Maiterth, Prof. Dr. Dr. h.c. Wolfgang Schön, Prof. Dr. Roman Seer.